Aktuelles
Umlegung von TV-Frequenzen durch Vodafone am 05.12.2023
Unser Kabel-TV Anbieter Vodafone hat uns mitgeteilt, das am 05.12.2023 die TV-Sender neue Frequenzen erhalten. Möglicherweise müssen Sie dann am nächsten Tag an Ihrem Fernseher einen Sendersuchlauif durchführen und die Sender neu abspeichern.
Bei technischen Fragen können Sie die kostenlose Service-Hotline der Vodfone unter 0800 107 03 30 anrufen.
Informationen von Vodfone hierzu finden Sie im Download unter dieser Nachricht.
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2023
am
29.11.2023 um 17.00 Uhr, im Sitzungsraum IV der Stadt Marl (Insel-Cafe) in Marl, Bergstraße 228, 45768 Marl
(Zugang über Einkaufszentrum Marler Stern im 1. OG. hinter dem Bürgerbüro der Stadt Marl oder durch das Parkhaus zum Doppelaufzug 1.OG)
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 kann im Büro der Genossenschaft zu den Sprechstunden mittwochs von 13:30 Uhr – 16:30 Uhr eingesehen werden oder Sie können diesen auf unserer Homepage einsehen in der Rubrik „Jahresabschluss“.
Tagesordnung
1. Vorlage
- Jahresabschluss zum 31.12.2022
- Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns 2022
2. Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit
3. Beschlussfassung über den Prüfungsbericht 2022 des VdW Rheinland Westfalen e.V.
4. Beschlussfassung über
- die Verabschiedung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
- den Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022
6. Beschlussfassung über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand für das Geschäftsjahr 2022
7. Anfragen und Mitteilungen
Haben Sie eine Störung Ihres Kabelfernsehempfangs ? Unter der Rubrik "Notdienst" finden Sie die Hotline Telefonnummer unseres Anbieters Vodafone zur Meldung Ihrer Störung.
Bitte schauen Sie dort, um mehr zu erfahren.
Liebe Mitglieder,
die Vodafone hat die Kündigung des Vertrages zum 30.06.2024 bestätigt. Unten finden Sie das Schreiben zum Download. Vodafone wird auf Sie als Nutzer des Kabelfernsehens zukommen und Ihnen ein Angebot für Kabelfernsehen unterbreiten, welches Sie nicht annehmen müssen, es besteht kein Anschlusszwang.
Glasfaserausbau durch die GELSEN NET GmbH, Gelsenkirchen
Umstellung der TV-Grundversorgung zum 01.07.2024
Liebe Mitglieder,
in den letzten Jahren wurden die Gebäude unserer Genossenschaft durch die Firma GELSEN-NET GmbH aus Gelsenkirchen an das Glasfasernetz angeschlossen. Hierzu wurde in den Wohnungen eine Anschlussdose installiert, die genutzt werden kann, um über das Glasfaserkabel mit dem Internet verbunden zu werden sowie Telefondienstleistungen zu nutzen.
Zusätzlich besitzt Ihre Wohnung einen Telefonanschluss der Deutschen Telekom und einen Kabelanschluss der Vodafone GmbH welche ebenfalls beide die Möglichkeit bieten mit dem Internet verbunden zu werden und Telefondienstleistungen zu nutzen.
Ihre Wohnung besitzt daher nunmehr insgesamt drei alternative Kommunikationszugänge.
In letzter Zeit erreichen uns Rückfragen von Mietern, die uns berichten, dass Mitarbeiter /-innen der Deutschen Telekom unangemeldet bei unseren Mietern anklingeln, und Beratungsgespräche für Glasfaseranschlüsse der Deutschen Telekom anbieten.
Hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, das wir als Eigentümer der Häuser keinen Antrag bei der Deutschen Telekom auf Anschluss an das Glasfasernetz der Deutschen Telekom gestellt haben und auch keinen weiteren Anschluss wünschen, der erneut Tiefbau- und Innenausbauarbeiten nach sich ziehen würde, die Ihre Wohnqualität beinträchtigen. Tiefbauarbeiten der Deutschen Telekom auf öffentlichen Gehwegen vor unseren Gebäuden müssen wir dulden, hierauf haben wir keinen Einfluss.
Die vorhandenen Glasfaseranschlüsse der GELSEN-NET GmbH bieten ebenfalls den Anschluss an das Glasfasernetz und können auch von anderen Anbietern genutzt werden.
Eine zukünftige Veränderung über die wir Sie in diesem Zuge bereits jetzt informieren möchten, ist die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes nach dem ab dem 01.07.2024 die Umlage der vom Vermieter gezahlten Kabelfernsehgebühren auf die Mieter des versorgten Gebäudes nicht mehr zulässig ist. Wir mussten daher unseren mit der Vodafone abgeschlossenen Sammelvertrag zur Versorgung aller unserer Häuser mit Kabelfernsehprogrammen zum 30.06.2024 kündigen.
Der Gesetzgeber möchte mit dieser Änderung die Wahlfreiheit der Mieter in Bezug auf die Wahl des Anbieters von Fernsehversorgung stärken. Zukünftig ab dem 01.07.2024 muss sich somit jeder Mieter selbständig um die Versorgung mit Fernsehprogrammen kümmern.
Ob dies für den einzelnen Mieter, der weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte kostengünstiger ist, als über einen Sammelvertrag können wir nicht beurteilen. Wir wollten Sie an dieser Stelle nur frühzeitig über diese Änderung informieren, die alle unsere Mieterinnen und Mieter betrifft.
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