Aktuelles
Haben Sie eine Störung Ihres Kabelfernsehempfangs ? Unter der Rubrik "Notdienst" finden Sie die Hotline Telefonnummer unseres Anbieters Vodafone zur Medlung Ihrer Störung.
Bitte schauen Sie dort, um mehr zu erfahren.
Liebe Mitglieder,
die Vodafone hat die Kündigung des Vertrages zum 30.06.2024 bestätigt. Unten finden Sie das Schreiben zum Download. Vodafone wird auf Sie als Nutzer des Kabelfernsehens zukommen und Ihnen ein Angebot für Kabelfernsehen unterbreiten, welches Sie nicht annehmen müssen, es besteht kein Anschlusszwang.
Glasfaserausbau durch die GELSEN NET GmbH, Gelsenkirchen
Umstellung der TV-Grundversorgung zum 01.07.2024
Liebe Mitglieder,
in den letzten Jahren wurden die Gebäude unserer Genossenschaft durch die Firma GELSEN-NET GmbH aus Gelsenkirchen an das Glasfasernetz angeschlossen. Hierzu wurde in den Wohnungen eine Anschlussdose installiert, die genutzt werden kann, um über das Glasfaserkabel mit dem Internet verbunden zu werden sowie Telefondienstleistungen zu nutzen.
Zusätzlich besitzt Ihre Wohnung einen Telefonanschluss der Deutschen Telekom und einen Kabelanschluss der Vodafone GmbH welche ebenfalls beide die Möglichkeit bieten mit dem Internet verbunden zu werden und Telefondienstleistungen zu nutzen.
Ihre Wohnung besitzt daher nunmehr insgesamt drei alternative Kommunikationszugänge.
In letzter Zeit erreichen uns Rückfragen von Mietern, die uns berichten, dass Mitarbeiter /-innen der Deutschen Telekom unangemeldet bei unseren Mietern anklingeln, und Beratungsgespräche für Glasfaseranschlüsse der Deutschen Telekom anbieten.
Hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, das wir als Eigentümer der Häuser keinen Antrag bei der Deutschen Telekom auf Anschluss an das Glasfasernetz der Deutschen Telekom gestellt haben und auch keinen weiteren Anschluss wünschen, der erneut Tiefbau- und Innenausbauarbeiten nach sich ziehen würde, die Ihre Wohnqualität beinträchtigen. Tiefbauarbeiten der Deutschen Telekom auf öffentlichen Gehwegen vor unseren Gebäuden müssen wir dulden, hierauf haben wir keinen Einfluss.
Die vorhandenen Glasfaseranschlüsse der GELSEN-NET GmbH bieten ebenfalls den Anschluss an das Glasfasernetz und können auch von anderen Anbietern genutzt werden.
Eine zukünftige Veränderung über die wir Sie in diesem Zuge bereits jetzt informieren möchten, ist die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes nach dem ab dem 01.07.2024 die Umlage der vom Vermieter gezahlten Kabelfernsehgebühren auf die Mieter des versorgten Gebäudes nicht mehr zulässig ist. Wir mussten daher unseren mit der Vodafone abgeschlossenen Sammelvertrag zur Versorgung aller unserer Häuser mit Kabelfernsehprogrammen zum 30.06.2024 kündigen.
Der Gesetzgeber möchte mit dieser Änderung die Wahlfreiheit der Mieter in Bezug auf die Wahl des Anbieters von Fernsehversorgung stärken. Zukünftig ab dem 01.07.2024 muss sich somit jeder Mieter selbständig um die Versorgung mit Fernsehprogrammen kümmern.
Ob dies für den einzelnen Mieter, der weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte kostengünstiger ist, als über einen Sammelvertrag können wir nicht beurteilen. Wir wollten Sie an dieser Stelle nur frühzeitig über diese Änderung informieren, die alle unsere Mieterinnen und Mieter betrifft.
Erste gemeinsame Sitzung des neu formierten Vorstands mit dem Aufsichtsrat.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Wolfgang Teichmann (links) begrüßte das neue Vorstandsmitglied Christian Stojek zu seiner ersten gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand der Genossenschaft.
Wolfgang Teichmann und der Aufsichtsrat freuen sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit Christian Stojek und wünschen ihm viel Erfolg bei seiner Tätigkeit im Sinne der Genossenschaft.
Neues Mitglied im Vorstand der Genossenschaft
Der Aufsichtsrat freut sich zum 01.09.2022 Herrn Christian Stojek (Bildmitte) als neues Mitglied im Vorstand bestellen zu können. Herr Stojek ist ab sofort im Vorstand für die Instandhaltung des Bestands der Genossenschaft zuständig.
Der Aufsichtsrat wünscht Herrn Stojek einen guten Start und freut sich auf die Zusammenarbeit.
Informationen zum Zensus 2022
Alle zehn Jahre wird die Datenlage der Bundesrepublik Deutschland mittels des Zensus aktualisiert. Früher nannte man dies "Volkszählung".
In diesem Jahr war es wieder soweit, am 15.05.2022 startete der Zensus 2022. Im Rahmen des Zensus werden rund 10 Mio. Bundesbürger befragt. Daneben auch knapp 2 Mio. Gebäudeeigentümer, denn es werden auch Daten zu Gebäuden und Wohnungen erfasst.
Eigentümer und Vermieter sind daher verpflichtet, Auskunft gegenüber dem Statistischen Landesamt in Düsseldorf (IT.NRW) zu erteilen, welches die Daten in NRW erhebt und auswertet.
Auch die Alte Marler Wohnungsgenossenschaft eG ist als Gebäudeeigentümer und Vermieter verpflichtet, Daten zu liefern. Im Rahmen der Übermittlung der Daten ist die Alte Marler eG auch verpflichtet, personenbezogene Daten zu liefern. Die Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Basis der gestzlichen Bestimmungen des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c der DSGVO i.V.m. § 10 Abs. 2 ZensG.
Die Alte Marler übermittelt ausschließlich die Namen und Vornamen der in den zu meldenden Wohnungen lebenden Mitglieder, die der Genossenschaft auf Basis der abgeschlossenen Dauernutzungsverträge bekannt sind, sowie die Namen und Vornamen weiterer Personen, die sich entsprechend den Bestimmungen des Meldegesetzes in eine Wohnung der Genossenschaft umgemeldet haben.
Neben diesen personenbezogenen Daten liefert die Genossenschaft folgende Informationen zu den Häusern und Wohnungen:
Weitere Informationen als die oben genannten Informationen werden von der Genossenschaft nicht geliefert. Die Daten sind bis zum 16.06.2022 an das Statitische Landesamt zu liefern.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns gerne an.
Satzungsänderung beschlossen
Die Mitgliederversammlung hat am 23.09.2021 eine Änderung der Satzung beschlossen.
Wichtigster Punkt der Satzungsänderung war eine Verkürzung der Kündigungsfrist der Mitgliedschaft von bisher 1 Jahr auf nunmehr 3 Monate zum Jahresende.
Unsere komplette neue Satzung finden Sie hier auf unserer Homepage zum Download.
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