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Informationspflicht gemäß EU-DSGVO
1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle
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Alte Marler Wohnungsgenossenschaft eG
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2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer
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Christian Stojek, Marl
Markus Annuß, Marl
Dirk Wieland, Herten
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3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
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Willy-Brandt-Allee 2, 45770 Marl
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4. Datenschutzbeauftragter
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Auf Grund der Größe der Genosenschaft ist kein Datenschutzbeauftragter zu bennen.
Verantwortlich ist der Vorstand.
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5. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
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- Vermietung von Wohnraum:
- Anbahnung und Durchführung eines rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses
- Interessentenverwaltung
- Mietverwaltung
- Abrechnung (Miete, Betriebskosten, etc.)
- Verwaltung
Rechtsgrundlage: Vertrag bzw. Vertragsanbahnung, Heizkostenverordnung, BGB, Einzeldauernutzungsverträge
- Beschäftigungsverhältnisse (Mitarbeiter):
- Abschluss, Durchführung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
Rechtsgrundlage: Vertrag bzw. Vertragsanbahnung, EStG, Sozialgesetzbücher, Betriebsverfassungsgesetz
- Verwaltung der Mitgliedschaft bei Genossenschaften:
- Führung der Mitgliederliste
- Verwaltung von Beitrittserklärungen und Kündigungen
Rechtsgrundlage: Vertrag, Genossenschaftsgesetz, Satzung
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6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
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- Interne Empfänger:
- Weitere Abteilungen der Alte Marler Wohnungsgenossenschaft eG die mit Verarbeitungstätigkeiten bzgl. der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältniss beauftragt sind.
- Zur Wahrung berechtigter Interessen der Alte Marler Wohnungsgenossenschaft eG (z.B. Forderungsmanagement)
- Arbeitnehmervertretung im Rahmen der Anbahnung bzw. Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses
- Externe Empfänger:
- IT-Dienstleister bzw. Softwaresystemhäuser für EDV-Anwendungen (z.B. externe IT-Administration, ERP-Systemhersteller, etc.)
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berater
- Rechtsanwälte (Mieterstreitigkeiten, Inkasso, Räumung)
- Messdienstunternehmen
- Handwerker (Instandhaltung, Modernisierung, Reparaturmaßnahmen)
- Inkasso-Unternehmen
- Auskunfteien
- Banken
- Mietinteressenten bei Folgevermietung
- Energieversorgungsunternehmen
- Dienstleister Gehaltsabrechnung
- Ämter und Behörden
- Landratsämter, Wohnungsämter, Gemeinden (für Sozialwohnungen/Wohnberechtigungsschein erforderlich)
- Gerichte
- Sozialamt
- Finanzamt
- Arge/Jobcenter
- Einwohnermeldeamt
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